ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

"Gemeinde Serfaus" ist bemüht, die Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite: www.serfaus.gv.at

 

ERSTELLUNG DIESER ERKLÄRUNG

Die Erklärung wurde am 1. September 2019 erstellt. Die zur Erstellung der Erklärung verwendete Methode: durchgeführte Selbstbewertung.

 

HINWEISE ZUR BARRIEREFREIHEIT AUF DIESER WEBSEITE

  • - Bilder auf Webseiten in Gemeinde24 sind ergänzend zum eigentlichen Titel bzw. Fließtext der einzelnen Beiträge und stellen keinen eigenständigen Inhalt dar.
  • - Die Webseite-Struktur ist in einem einfachen Layout gestaltet.
  • - Für den Inhalt der Homepage ist die Gemeinde selbst verantwortlich.
  • - Das Layout ist so gestaltet, dass erleichtertes Sehen und Hören der Inhalte möglich ist.
  • - Im oberen Bereich der Webseite befindet sich die Möglichkeit, Schriftgröße und Kontrast anzupassen.
  • - Die Struktur der Webseite ist entsprechend vorbereitet, dass via Browserfunktionalität auch per Tastatur navigiert werden kann. Wichtige Informationen und Ankündigungen befinden sich direkt auf der Hauptseite.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Landes Tirol wenden.

Kontakt

Servicestelle Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Ombudsstelle barrierefreies Internet
Meinhardstraße 16
6020 Innsbruck
servicestelle.gleichbehandlung@tirol.gv.at
Telefon: +43 512 508 3292

Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b Tiroler Antidiskriminierungsgesetzes durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

 

FEEDBACK UND KONTAKT

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können der Gemeinde übermittelt werden. Ansprechperson für Angelegenheiten rund um das Thema Barrierefreiheit der Webseite ist: Gemeinde Serfaus / gemeinde@serfaus.gv.at