Verordnungen zur Verkehrsberuhigung in Serfaus und Informationen zum Fahrverbot:
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Verordnung_Halte- und Parkverbot Feuerwehr und Bergrettung .pdf
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Verordnung_Halte-und Parkverbot ausgenommen Fahrzeuge des Taxi-Gewerbes .pdf
Informationen für Lieferanten:
Das Winterahrverbot 2023 beginnt am Freitag, den 08.12.2023 und endet am Sonntag, den 16.04.2024.
Liefertage sind DIENSTAG und FREITAG
-Lebensmittel, Frischwaren, Tiefkühlpr. von 07:45 -11:00 Uhr (Kat.1)
-Getränke u. sonstige Waren von 09:30 – 15:00 Uhr (Kat.2)
WICHTIG: Im Straßenabschnitt Dorfbahnstraße Hnr. 46 bis HNr. 85 sind keine An- und Ablieferungen an jedem Diennstag & Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr zusätzlich verboten!
-Brennmittellieferung (Öl, Gas usw.) MO-FR von 10:00- 15:00 Uhr
Hinweis:
Fällt der Liefertag auf einen Feiertag wird dieser auf den vorangehenden oder nachfolgenden Werktag verlegt.
Nachtparken:
Für das Parken über Nacht muss bei der Ortspolizei ein Nachtparkticket erworben werden. Dieses kostet 12 € pro Nacht, hierzu stehen separate Parkplätze zur Verfügung. Sollte die Ortspolizei nicht im Einsatz sein, bitten wir Sie auf den unten eingezeichneten Parkplatz zu parken und sich unverzüglich am nächsten Tag bei der Ortspolizei zu melden. Diese weist Ihnen dann einen Parkplatz zu.
Bei weiteren Fragen steht ihnen die Ortspolizei gerne unter +43 676 84 62 36 460 oder +43 676 84 62 36 461 zur Verfügung.
Begegnungszone:
„Serfaus z’liab“ erfolgte 2013 der Startschuss zur Ausdehnung der Verkehrsberuhigung auf die Sommermonate, die im Winter schon seit Jahren das Serfauser „Markenzeichen“ darstellt. Mit 13. Juni 2015 erfolgt ein weiterer großer Schritt in Sachen Verkehrsberuhigung in Serfaus: die neue Begegnungszone tritt ganzjährig offiziell in Kraft. Ziel ist es, Serfaus noch lebenswerter zu gestalten und unser Dorf wieder zu etwas Besonderem zu machen.
„Die Begegnungszone ist eine Straße, deren Fahrbahn zur gemeinsamen Benützung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt ist“ (StVo)
Das wichtigste, um dieses gleichberechtigte Miteinander auf der Straße möglich zu machen, ist eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h.
Verkehrstechnisches Gutachten Begegnungszone: Gutachten Begegnungszone Serfaus.pdf
Merkmale der Begegnungszone:
- generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h.
- alle Verkehrsteilnehmer – motorisierte, motorlose Fahrzeuge oder Fußgänger – sind gleichberechtigt
- Fußgänger dürfen die Fahrbahn benützen, den Fahrzeugverkehr,
aber nicht mutwillig behindern - Jeglicher Fahrzeugverkehr ist gestattet (auch z.B. mit Inlineskates)
- Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren
- nicht erlaubt ist das Spielen auf der Straße
- das Parken ist nur noch auf gekennzeichneten Flächen erlaubt
Impressionen der Auftaktveranstaltung „Begegnungszone“ zum nachsehen – Videos und Clips unter Video Serfaus z'liab
Information für unsere Gäste.pdf